Loeschantrag

Antrag auf Loeschung Ihrer Personendaten gemaess Art. 32 Abs. 2 lit. c DSG.

Sie haben das Recht, die Loeschung Ihrer bei uns gespeicherten Personendaten zu verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Senden Sie uns dazu eine E-Mail an contact@akson.ch. Damit wir Ihre Daten finden, geben Sie bitte die E-Mail-Adresse oder Telefonnummer an, unter der Sie sich bei uns gemeldet haben. Wir melden uns innert 30 Tagen bei Ihnen.

Loeschantrag per E-Mail senden

Hinweis: Einwilligungsprotokolle sind davon ausgenommen. Sie werden dauerhaft als unveraenderliches Audit-Protokoll aufbewahrt und belegen, wann Sie uns welche Einwilligung erteilt haben. Ein Einwilligungsprotokoll enthaelt nur dieses Ereignis, nicht den Inhalt Ihrer Anfrage.

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